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Was sind Bildrechte und wer hat diese?

Hier müssen wir etwas weiter ausholen, es gibt grundsätzlich 3 verschiedene Rechte, die wir gerne erklären.
1. Das Urheberrecht des Fotografen: Dieses Recht ist nicht veräußerbar und bleibt immer bei blende11 Fotografen, das Recht auf die Namensnennung des Fotografen bei Veröffentlichungen fällt auch in diese Kategorie. Alle Fotos sind als Werk grundsätzlich durch das Urheberrecht geschützt. Die Fotos sind entweder als Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder im Sinne des § 71 Abs. 1 UrhG geschützt.
2. Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht: ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
3. Nutzungsrecht: Das ist das Recht um das es dem Kunden wohl hauptsächlich geht. Hier wird die Nutzung des Bildes für verschiedene Zwecke geregelt. Für den privaten Gebrauch (Abzüge machen, an Freunde weitergeben, usw.) sind alle unsere Bilder freigegeben, zusätzlich erlauben wir die private Nutzung in sozialen Netzwerken, das gewerbliche Nutzungsrecht von Bildern ist nur in bestimmten Paketen bereits enthalten.

Wann brauche ich die gewerblichen Nutzungsrechte?

Für folgende Verwendungen werden keine gewerblichen Nutzungsrechte benötigt:

 

  • Ausdrucke für Bewerbungen
  • Bewerbung als Website
  • digitale Bewerbungen
  • Bewerberportale
  • private Homepage
  • private Nutzung von social media, wie: Linkedin, Xing, Facebook, Instagram, etc.
  • Teams und Intranet

Für folgende Verwendungen werden gewerbliche Nutzungsrechte benötigt:

 

  • Firmenhomepage
  • Selbstständigkeit
  • Prospekte
  • Visitenkarten
  • Zeitungsartikel
  • Pressebild
  • gewerbliche Nutzung von social media, wie: Linkedin, Xing, Facebook, Instagram, etc.
  • Buchcover
  • Werbeanzeige druck oder digital
  • Präsentationen
  • Plakate
  • Flyer
  • Beraterprofil